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COVID-19: Gebündelte Informationen

(Berühren für Vorschau)

[Update 04.08.2022: Neuerungen im Umgang mit dem COVID-19-Virus] An dieser Stelle versorgen wir die Schulöffentlichkeit gebündelt und kompakt mit den wichtigsten Informationen während der Corona-Pandemie. Bitte beachten Sie immer den Stand der Informationen.

Stand der Informationen: 04.08.2022, 16:00 Uhr

Im Schuljahr 2021/2022 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich vollständig mit allen Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht stattfinden.

Das Mallinckrodt-Gymnasium ist zudem darauf vorbereitet, abhängig vom Infektionsgeschehen, ggf. eine Kombination von Distanzunterricht und Präsenzunterricht oder auch nur Distanzunterricht zu organisieren. Dazu stellt das Erzbistum Paderborn als Schulträger das „Schulportal“ und Videokonferenz-Tools zur Verfügung.

Grundsätze für das Schuljahr 2022/2023

Am ersten Schultag nach den Ferien wird es gemäß des „Handlungskonzepts Corona“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) ein Testangebot mittels Antigenselbsttest für alle am Schulleben beteiligten Personen geben (siehe hierzu auch den Brief von Schulministerin Feller »). Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen, d.h. bei Auftreten leichter Erkältungssymptome, und grundsätzlich zu Hause. Eine wöchentlich mehrfach stattfindende Reihentestung wird nicht durchgeführt.

Das Handlungskonzept sieht zum Infektionsschutz vor, auf bewährte Maßnahmen zurückzugreifen, insbesondere:

Eigenverantwortung
Alle am Schulleben Beteiligten sind zum regelmäßigen Händewaschen und freiwilligen Tragen einer Maske aufgerufen. Weiterhin sind die Luftfilter in den Innenräumen der Schule im Einsatz und die Räumlichkeiten werden anhand des geltenden Lüftungskonzepts durchgelüftet.

Möglichst symptomfreier Schulbesuch
Niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, sollte die Schule aufsuchen. Hiermit sind bereits leichte Erkältungssymptome gemeint, z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns etc. Bei Auftreten solcher Erkältungssymptome sollte eine anlassbezogene Testung zu Hause durchgeführt werden (s.u.)

Anlassbezogene Testungen zu Hause
Bei Vorliegen leichter Erkältungssymptome (s.o.) wird vor Antritt des Schulwegs ein Selbsttest durchgeführt. Dazu ist es – im Rahmen der an der Schule vorhandenen Testbestände – möglich, Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal mit Tests zu bevorraten, ausgehend von einem monatlichen Bedarf von fünf Tests je Person. Die Selbsttestung im häuslichen Umfeld erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch – auch bei vorliegenden Symptomen – zulässig.

Sofern Schülerinnen und Schüler offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion in der Schule aufweisen, fordert die zuständige Lehrkraft diese Personen zu einer Testung auf. Auf diese Testung wird verzichtet, wenn eine formlose Bestätigung durch die Eltern oder Erziehungsberechtigen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern oder durch volljährige Personen selbst vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor Schulbesuch durchgeführt wurde.

Sofern sich die vorliegenden Symptome im Verlauf des Tages verstärken sollten, obliegt es der Lehrkraft, darüber zu entscheiden, ob der/die Betroffene einen weiteren Test in der Schule durchführt oder ob ein weiterer Schulbesuch bei schwereren Symptomen überhaupt vertretbar ist.

Masken
Es besteht nach aktueller Rechtslage keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Lage wird jedoch empfohlen, in eigener Verantwortung zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

 

Umgang mit positiven Testergebnissen

Es besteht für infizierte Personen nach wie vor die Verpflichtung, sich zu isolieren (s. folgendes Ablaufschema):

Ablaufschmema Infektionsfall_2223

 

Entfallen sind aber die vorbeugenden Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die selbst noch keinen positiven Testbefund haben – dieses gilt auch für Schulen. Dementsprechend müssen sich positiv getestete Personen nach den Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung isolieren, während Kontaktpersonen (z.B. Sitznachbar*innen) weiterhin regulär die Schule besuchen können. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt.

Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz an unserer Schule zu Beginn des Schuljahres 2022/23

  • Der Zugang zur Schule erfolgt durch den Haupteingang. Für alle Klassen und Jahrgangsstufen beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr.
  • Beim Betreten der Schule sollten die Hände desinfiziert werden. Alle Räume werden gemäß des auf den aktuellen Vorgaben basierenden verbindlichen Lüftungskonzepts regelmäßig durchlüftet und sind zudem mit mobilen leistungsfähigen Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
  • Der Sport- und Musikunterricht erfolgt unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Fachgruppen haben angepasste Konzepte dazu entwickelt.
  • Die Gottesdienste für die Klassen werden in der Schulkapelle, die Gottesdienste für die Jahrgangsstufen im Forum abgehalten. Sämtliche Gottesdienste finden unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen (insb. Lüftungsregelung, Einsatz der Luftfiltergeräte) statt.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind angehalten, auch außerhalb der Schule und des Unterrichts die allgemeinen Vorgaben (AHA+A+L-Regel, Coronaschutzverordnung, Allgemeinverfügungen und Anordnungen der Stadt Dortmund zur Bekämpfung des Coronavirus, usw.) zu beachten und einzuhalten.

 

 

 

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