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Unterrichtliche Konzepte

Unterricht ist zentrales Element schulischer Arbeit. Das Mallinckrodt-Gymnasium möchte durch modernen, den pädagogischen Standards entsprechenden Unterricht die Schüler in ihrer Lernentwicklung möglichst optimal fördern. Guter Unterricht ist aus Sicht der Schule ein Unterricht, bei dem alle Schüler mitkommen, mit Freude lernen und ihre bestmögliche Leistung erbringen.

Ein zentrales Merkmal einer qualitativ guten Schule ist ein Unterricht, der den anerkannten Kriterien guten Unterrichts im Sinne der empirischen Unterrichtsforschung entspricht, so dass Schüler gerne zur Schule gehen und ihre Kompetenzen gezielt gefördert und ausgebaut werden. Diesem soll am Mallinckrodt-Gymnasium durch verschiedene Konzepte Rechnung getragen werden, die wir Ihnen hier vorstellen.

Jeder Schüler hat laut Schulgesetz das Recht auf individuelle Förderung. Als katholische Schule fühlt sich das Mallinckrodt-Gymnasium zudem in besonderem Maße seinem Leitbild gemäß einem ganzheitlich-christlichen Bildungsideal verpflichtet, das darauf abzielt, die Schule zu einem Lernort zu machen, an dem jeder Schüler als Person unvoreingenommen so angenommen und wertgeschätzt wird, wie er ist, und an dem ihm zugleich eine auf ihn und seine Begabungen passende Förderung zu Teil wird.

Damit verfolgt die Schule ein Förderkonzept, bei dem nicht nur der Kompetenzerwerb oder die zu erbringende Leistung im Vordergrund stehen, sondern die Person jedes einzelnen Schülers. Die Förderung der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, die Entfaltung der eigenen Talente und deren Einsatz zur Wahrnehmung persönlicher und sozialer Verantwortung nehmen einen hohen Stellenwert ein.

Die individuelle Förderung folgt einem inklusiven Förderkonzept, das sowohl leistungs-starke als auch leistungsschwächere Schüler oder Schüler mit Behinderungen im Blick hat. Jeder Einzelne soll aufmerksam entsprechend seiner Begabungen, Interessen oder Defizite individuell gefördert werden oder, bei Bedarf, begleitende Unterstützung erfahren.

Dabei soll die Förderung auf eine integrative Weise erfolgen, die berücksichtigt, dass Begabungsfaktoren, nicht-kognitive Persönlichkeitsmerkmale und Umweltfaktoren (familiäre Umwelt, kritische Lebensereignisse, Klasse etc.) und Leistungsbereiche miteinander in Beziehung stehen (vgl. Münchner Begabungskonzept).

Das Förderkonzept des Mallinckrodt-Gymnasiums berücksichtigt also sowohl die schulischen Leistungen als auch die Persönlichkeitsbildung der Schüler. Individuelle Stärken oder Schwächen, Unter- oder Überforderung, spezifische Schwierigkeiten (z. B. LRS, Dyskalkulie) sowie ggf. persönliche Krisen sollen möglichst frühzeitig erfasst und geeignete Maßnahmen beraten und durchgeführt werden.

Wir verzichten dabei auf eine Schwerpunktbildung im Hinblick auf eine organisatorische, methodische oder curriculare Akzentuierung. Vielmehr verfolgen wir ein ganzheitliches Konzept. Ziel ist es hierbei, in möglichst vielen Feldern Aktivitäten zu setzen, z. B.:

  • bei der Förderung von Schülern, die einen besonderen Förderungsbedarf haben (Angleichungsförderung), aber auch von Schülern, die besondere Begabungen mitbringen (Stärkenförderung)
  • bei der Persönlichkeitsentwicklung, die wir als katholische Schule für besonders wichtig halten (siehe Kapitel 1)
  • bei der Gestaltung von Übergängen von der Grundschule zur weiterführenden Schule und später ins Berufsleben bzw. ins Studium
  • bei der Gestaltung der Übergänge von Seiteneinsteigern an unserer Schule
  • bei der Förderung von Schülern aus der Vorbereitungsklasse.

Unsere Maßnahmen sind entsprechend vielfältig. Sie reichen von kompensatorischer Unterstützung (z. B. Hausaufgabenbetreuung) über Aktivitäten des sogenannten Enrichments (z. B. Teilnahme an Wettbewerben) bis hin zu interessensbezogenen Aktivitäten der Schüler (z. B. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Wettbewerben). Zum Ausbau unserer Förderungsbemühungen haben wir unterstützende Strukturen geschaffen, z. B.:

  • Entwicklung von Unterrichtsreihen in Teams, in denen die Prinzipien individueller Förderung verankert und umgesetzt werden.
  • Einführung eines Doppelstundenrasters seit dem Schuljahr 2010/2011, das die Chancen für Methodenvielfalt und damit für individuelles Arbeiten erhöht.
  • Arbeit in Klassenlehrerteams, um noch gezielter den Belangen der Schüler der Jgst. 5–7 entsprechen zu können.
  • Einrichtung von jeweils einer obligatorischen Ergänzungsstunde (Jgst. 5 und 6: im gewählten Profil, Jgst. 8: in der 2. Fremdsprache, Jgst. 9: jeweils eine Stunde in Mathematik, Physik, Biologie). In den Ergänzungsstunden wird besonderer Wert auf die individuelle Förderung der Schüler gelegt.
  • Einrichtung eines Selbstlernraums im Schuljahr 2016/17, in dem Arbeitsmaterialien für die verschiedenen Fächer bereit liegen und die Schüler auch onlinegestützt lernen können. Die Schüler haben beispielsweise im Selbstlernraum die Möglichkeit über das lo-net Arbeitsmaterialien zu nutzen, die dort von den Fachkollegen eingestellt wurden (beispielsweise Übungsaufgaben im Fach Mathematik).
  • Besondere Unterstützungsmaßnahmen für die Schüler aus der Vorbereitungsklasse (z. B. häufige Begleitung der Fachlehrer durch Referendare und Praktikanten, die sich intensiv um die Schüler kümmern können, die eine stärkere Unterstützung benötigen.

Die Grundsätze wurden verabschiedet auf der Schulkonferenz am 7. Juli 2011 und beziehen sich auf folgende rechtliche Vorgaben:

  • SchG § 48 Grundsätze zur Leistungsbewertung
  • SchG § 70 Fachkonferenz, Bildungskonferenz
  • Ausbildung- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§6 APO – SI)

Zusätzlich wird das Qualitätstableau des Landes NRW berücksichtigt: Aspekt 2.2 Leistungskonzept – Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung. Kriterien sind:

  • 2.2.1:  Die Schule hat für alle Fächer Grundsätze zur Leistungsbewertung festgelegt.
  • 2.2.2: Alle Beteiligten (u.a. Schülerinnen und Schüler) kennen die vereinbarten Grundsätze zur Leistungsbewertung.
  • 2.2.3:  Die Lehrkräfte der Schule halten sich an die Grundsätze zur Leistungsbewertung.
  • 2.2.4:  Die Schule honoriert besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler.

In den Jahrgangscurricula (5 bis 12) sind die Themen der Unterrichtsreihen/Unterrichtsvorhaben (UV) eines jeden Faches mit den Hinweisen auf die zu erarbeitenden Kompetenzen (Sek I) verbindlich zu verabreden und schriftlich festzuhalten. Besonders in den Kernfächern soll die Verbindlichkeit der Reihenfolge der Unterrichtsvorhaben festgelegt werden.

Zur Qualitätssicherung gehören die verbindliche Zuordnung der in den Kernlehrplänen (S I) bzw. Richtlinien und Lehrplänen (S II) festgelegten Aufgabentypen zu den Klassenarbeiten (D, E, M, L, WP-Bereich) und eine verbindliche Bewertungsskala, die in den Fachkonferenzen festgelegt worden ist.

Die Fachkonferenzen legen die Grundsätze der Leistungsbewertung für ihr Fach fest.

Alle Beteiligten (u.a. Schülerinnen und Schüler, Eltern) müssen die vereinbarten Grundsätze zur Leistungsbewertung für ihr Fach kennen. Dazu gehören:

  • die schriftliche Leistungsüberprüfung (Klassenarbeiten, Klausuren)
  • die Bewertung der sonstigen Mitarbeit (dazu zählen z.B. mündliche Leistungen im Unterricht, Protokolle, Referate, sonstige Präsentationen etc.)
  • die Einbeziehung der Rechtschreibung in alle Fächer (häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen Rechtschreibung führen zu Absenkung der Note um bis zu einer Notenstufe)
  • Festlegungen bezüglich der Operatoren in den Aufgabenformulierungen

Die Fachkonferenzen treffen verbindliche Entscheidungen über Art und Umfang von Lernerfolgsüberprüfungen und deren Bedeutung für die Notengebung am Ende des Schul(halb)jahres.

Die Fachkonferenzen treffen Verabredungen zur Ausformulierung der Erwartungshorizonte, indem sie Beispielarbeiten bzw. –klausuren erstellen. Die Klausuren in der Oberstufe sollen in der Regel mit einem bepunkteten Erwartungshorizont korrigiert werden. Ein zusätzlicher Kommentar unter den Schülerklausuren ist nicht notwendig, kann aber unter Umständen hilfreich sein. Die Fachkonferenzen treffen Absprachen zur Beschreibung von Notenstufen der sonstigen Mitarbeit.

Die Vergleichbarkeit der Unterrichtsinhalte, der Anforderungen, der Bewertung und der organisatorischen Rahmenbedingungen müssen gewährleistet sein.

Weitere Regelungen zu den Klassenarbeiten, Klausuren und zur allgemeinen Leistungsbewertung: 

Die Anzahl der Klassenarbeiten für die Fächer richtet sich nach der gültigen APO-SI bzw. der aktuellen APO-GOSt. Diese regeln auch den zeitlichen Umfang der Arbeiten.

Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. In der Qualifikationsphase gehen beide Teilbereiche in etwa gleichen Anteilen in die Bewertung ein, wenn zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben werden. Wird dagegen in der Einführungsphase nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben, dann kann das Ergebnis dieser schriftlichen Arbeit nur etwa 1/3 der Gesamtnote bilden.

Die Fachkonferenzen legen fest, mit welchen Anteilen die „Schriftlichen Arbeiten“ und „Sonstigen Leistungen“ in die Leistungsbewertung der Sek. I eingehen. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf alle Kompetenzen, die im Unterricht erworben werden. Genauere Absprachen durch die Fachkonferenzen sind dafür erforderlich.

Orientierung für die Sekundarstufe 1:

  • 88 – 100 % = sehr gut
  • 76 – 87 % = gut
  • 64 – 75 % = befriedigend
  • 50 – 63 % = ausreichend
  • 20 – 49 % = mangelhaft
  • 0 – 20 % = ungenügend

1. Halbjahr Einführungsphase:

  • 86 – 100 % = sehr gut
  • 72 – 85 % = gut
  • 58 – 71 % = befriedigend
  • 45 – 57 % = ausreichend,
  • 20 – 44 % = mangelhaft
  • 0 – 19 % = ungenügend

2. Halbjahr Einführungsphase und Qualifikationsphase:

  • 85 – 100 % = sehr gut
  • 70 – 84 % = gut
  • 55 – 69 % = befriedigend
  • 40 – 54 % = ausreichend
  • 20 – 39 % = mangelhaft
  • 0 – 19 % = ungenügend



Medienkompetenz gilt mittlerweile als unverzichtbare Voraussetzung zur erfolgreichen Aufnahme eines Studiums oder auch zur Berufsausbildung. Neben rein technischen Fertigkeiten beinhaltet dies vor allem eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema „Medien“.

Im Mittelpunkt des Medienkonzepts steht vorrangig das Neue Lernen mit Medien, das zum selbstverständlichen Bestandteil des alltäglichen Unterrichts werden soll. Neben den Neuen Medien bleiben aber auch „alte“ Medien (wie Buch oder Film) integriert. Der beschriebene Medieneinsatz erfordert neue methodische Konzepte, bei denen vor allem das eigenverantwortliche Lernen und offene Unterrichtsformen eine zentrale Rolle spielen. Eine bloßer Austausch „alter“ durch „neue“ Medien, etwa von klassischen Folien durch Powerpoint-Folien, ist dabei wenig effektiv und daher nicht ausreichend.

Neben dem Lernen mit Medien stellt das Lernen über Medien einen weiteren Aspekt der Medienerziehung dar. Dazu gehört neben einer kritischen Beurteilung von Medieninhalten auch das eigene Produzieren von Medien. Die Vermittlung von Medienkompetenz geschieht nicht isoliert, sondern vor allem integriert in den Fach-Unterricht. Dennoch wird es immer wieder Elemente im Vermittlungsprozess geben, die gelernt und trainiert werden müssen. Entscheidend für das Vermittlungsziel von Medienkompetenz ist aber die Verbindlichkeit von zu vermittelnden Inhalten und zu erreichenden Zielen.

Das vorliegende Medienkonzept lehnt sich in wesentlichen Punkten an das Rahmenmedienkonzept Dortmunder Gymnasien an. Dabei werden drei Ebenen der Medienkompetenz unterschieden:

die Handlungsdimension: also die Fertigkeit, mit neuen Medien zu kommunizieren, Informationen zu recherchieren und aufzubereiten sowie die neuen Medien für die Produktion und Präsentation von Arbeitsergebnissen zu nutzen

die kritisch-konstruktive Dimension: also die Fähigkeit , nicht nur Informationen, sondern auch die Quellen von Informationen hinsichtlich ihrer Reliabilität und Validität bewerten zu können sowie Informationen für den eigenen Lernprozess auswählen und bearbeiten zu können

die partizipativ-demokratische Dimension: also die Fähigkeit, die Rolle der Medien in der Informationsgesellschaft analysieren und bewerten zu können sowie für die Rolle als aktiver Bürger Medien in Kommunikationsprozessen zu nutzen

Um ein gemeinsames Verständnis von gutem Unterricht zu entwickeln, festzuschreiben und einen für alle Lehrenden verbindlichen Standard zu setzen, wurden auf der Lehrerkonferenz vom 29. Februar 2012 die folgenden Kriterien als besonders wichtige Kriterien für einen guten Unterricht am Mallinckrodt-Gymnasium benannt, die im täglichen Unterrichtgeschehen zu berücksichtigen sind:

Hoher Anteil echter Lernzeit
Es liegt ein gutes Zeitmanagement vor, die Mehrzahl der Schüler ist aktiv bei der Sache, es entstehen inhaltsreiche Arbeitsergebnisse, es gibt nur wenig Disziplinarstörungen, der Unterricht wird zielgerichtet und ohne störende Abschweifungen gestaltet.

Strukturierung des Unterrichts
Das Unterrichtsmanagement funktioniert, ein „roter Faden“ ist erkennbar, die Lehrersprache ist verständlich, es liegt eine klare Aufgabenstellung vor, es erfolgt eine geschickte Rhythmisierung des Unterrichtsablaufs, Regeln sind abgesprochen.

Inhaltliche Klarheit

Die Unterrichtseinstiege sind informativ, die Aufgabenstellungen sind verständlich, der thematische Gang ist plausibel, es liegt eine klare Ergebnissicherung vor.

Lernförderliches Klima
Klassenregeln werden verlässlich eingehalten, Schüler nehmen beim Lernen Rücksicht aufeinander, Lehrer und Schüler gehen respektvoll miteinander um.

(in Anlehnung an die Qualitätskriterien für guten Unterricht von H. MEYER, G. BASTIAN und R. DOLLASE)